Regel, goldene (golden rule)

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In der Ethik der Leitsatz jeglichen Handelns, auch des Tuns und Lassens auf dem Finanzmarkt: nämlich alles zu vermeiden, was man selbst nicht möchte, dass es andere einem antun (the precept of doing to others as we would have them to do us). – In der Finanzpolitik die Forderung, dass die öffentlichen Defizite die öffentlichen Investitionen nicht übersteigen dürfen. Bei Verletzung dieser Regel droht Inflation und Stagnation; eine sachgerechte Geldpolitik wird unmöglich. – Bei Pensionsfonds die Bestimmung, dass die Verzinsung der Altersguthaben nicht von der Inflationsrate übertroffen wird. – Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzreferendum, Geldpolitik, Geldwert, Haushaltsdefizit, Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakt. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 23 ff.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Regel, goldene (golden rule)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/regel-goldene-golden-rule/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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