In der Ethik der Leitsatz jeglichen Handelns, auch des Tuns und Lassens auf dem Finanzmarkt: nämlich alles zu vermeiden, was man selbst nicht möchte, dass es andere einem antun (the precept of doing to others as we would have them to do us). – In der Finanzpolitik die Forderung, dass die öffentlichen Defizite die öffentlichen Investitionen nicht übersteigen dürfen. Bei Verletzung dieser Regel droht Inflation und Stagnation; eine sachgerechte Geldpolitik wird unmöglich. – Bei Pensionsfonds die Bestimmung, dass die Verzinsung der Altersguthaben nicht von der Inflationsrate übertroffen wird. – Siehe Defizitquote, Finanzpolitik, Finanzreferendum, Geldpolitik, Geldwert, Haushaltsdefizit, Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakt. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 23 ff.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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