Reform im älteren Schrifttum Reformation (reform, reformation)
In Bezug auf den Finanzmarkt sowohl in staatlichen Gesetzen und Verordnungen, in den Anweisungen und Verfügungen der Aufsichtsbehörden als auch in bezüglichen Lehrbüchern und in der Praxis häufig verwendeter Begriff. – In seiner ursprünglichen Bedeutung meint Reform eingreifende Veränderungen mit dem Ziel der Wiederherstellung eines anfänglichen Zustandes. – In weiterem Sinne versteht man heute unter Reform – das Anhalten und Abstellen eingetretener Fehlentwicklungen (blocking and correcting of occurred undesirable developments) auf dem Finanzmarkt sowie auch in der Volkswirtschaft allgemein und/oder – die Anpassung von Finanzdienstleistungen an neue Gegebenheiten (adaptation of financial services to new conditions and circumstances), wie beispielsweise an die Zahlung über das Internet, aber auch – die völlige oder grundlegende Umformung und Neugestaltung (restructuring and realignment) eines Bereichs, wie gelegentlich einer Währungsreform oder der Aufsicht im Eurogebiet durch die europäische Bankenaufsicht. – Siehe Banana Skins Survey, Kapitalschutzgesetze, Regulierungsdruck, Regulierungswut, Straitjacking, Transparenzgrad, Überregulierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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