In Bezug auf den Finanzmarkt sowohl in staatlichen Gesetzen und Verordnungen, in den Anweisungen und Verfügungen der Aufsichtsbehörden als auch in bezüglichen Lehrbüchern und in der Praxis häufig verwendeter Begriff. – In seiner ursprünglichen Bedeutung meint Reform eingreifende Veränderungen mit dem Ziel der Wiederherstellung eines anfänglichen Zustandes. – In weiterem Sinne versteht man heute unter Reform – das Anhalten und Abstellen eingetretener Fehlentwicklungen (blocking and correcting of occurred undesirable developments) auf dem Finanzmarkt sowie auch in der Volkswirtschaft allgemein und/oder – die Anpassung von Finanzdienstleistungen an neue Gegebenheiten (adaptation of financial services to new conditions and circumstances), wie beispielsweise an die Zahlung über das Internet, aber auch – die völlige oder grundlegende Umformung und Neugestaltung (restructuring and realignment) eines Bereichs, wie gelegentlich einer Währungsreform oder der Aufsicht im Eurogebiet durch die europäische Bankenaufsicht. – Siehe Banana Skins Survey, Kapitalschutzgesetze, Regulierungsdruck, Regulierungswut, Straitjacking, Transparenzgrad, Überregulierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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