Kreditsperre (ban on credit, credit blocking)

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Eine Bank stoppt darlehnsvertraglich vereinbarte Zahlungen an einen Kunden vorübergehend oder völlig, weil in der Regel)Tatsachen bekannt wurden, welche die Kreditwürdigkeit (creditworthiness) des Darlehnsnehmers infrage stellen. – Im Zuge der Schuldenbremse die zeitweilige Untersagung der Aufnahme neuer – auch parlamentarisch schon bewilligter – Kredite durch den Staat. – Siehe Darlehn, widerrufenes, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel, Event of Default, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditklemme, Kreditqualität, Übermut, Verwirkungsklausel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kreditsperre (ban on credit, credit blocking)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kreditsperre-ban-on-credit-credit-blocking/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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