Auftragsfonds (private-label fund, PLF, auch

white-label fund, WLF): Ein Vermögen, das eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, eine Bank oder ein privater Vermögensverwalter – ein unabhängiger Fondsmanager, dann oft auch Promoter genannt – nach den Wünschen eines Kunden eigens zusammenstellt. Der Fondsname ist dabei meistens frei wählbar (private labelling), und alle Geschäftsbedingungen werden eigens von dem Auftraggeber festgelegt. Die Mehrzahl der Private-Label-Fonds – so auch oft im Deutschen gesagt – wird bis anhin von Banken zusammengestellt und an den Markt gebracht. Dabei enthält jeder Auftragsfonds seine ganz bestimmte Mischung aus verschiedenen Vermögenswerten; neben Aktien, Obligationen, Hedge-Fonds-Anteilen und Verbriefungspapieren etwa auch Fremdwährungsforderungen, Edelmetalle, Grundstücke und Optionen aller Art. – Siehe Aktienfonds, Anlageausschuss, Anteilschein, Anlage-Diversifizierung, Captive Fund, Effektenfonds, Fonds, ethischer, Immobilienfonds, Inventarwert, Investmentmodernisierungsgesetz, Länderfonds, Private-Label Asset-Backed Securities, Publikumsfonds, Rentenfonds, Risikoüberwachung, gegliederte, Spezialfonds, Steuerspar-Fonds, Thesaurierungs-Fonds, Vermögensverwalter. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 102 (Notenbankfähigkeit von Verbriefungspapieren aus einem Auftragsfonds).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Auftragsfonds (private-label fund, PLF, auch“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/auftragsfonds-private-label-fund-plf-auch/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite