Arrangierung (arrangement)

Auch in: DA FR

Gebündelte Dienstleistungen einer Bank, die als Arranger tätig wird und daneben auch für diesen Kunden weitere, umfassendere Tätigkeiten wahrnimmt. Diese gehen, je nach vertraglicher Abmachung, über die Besorgung des Zahlungsstromes – also aller Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge und damit der Verantwortung über die betriebliche Finanzwirtschaft gesamthaft – des betreuten Unternehmens bis hin zur Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Auch die Verwaltung des gesamten Anlagevermögens eines Unternehmens (Grundstücke, Gebäude, Maschinen) kann im Zuge einer Arrangierung einem Institut übertragen werden. – Die Übernahme des Schuldenmanagements öffentlicher Körperschaften (Städte, Kreise, Gemeinden). In Deutschland haben sich im besonderen Landesbanken (wie die HSH Nordbank) nach Wegfall der Gewährträgerhaftung im Jahr 2005 auf diese Geschäftsfelder spezialisiert. – Siehe Facility Agent, Facility Management, Fiscal Agent, Investment Banking.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Arrangierung (arrangement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/arrangierung-arrangement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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