Arranger (so auch meistens im Deutschen gesagt), daneben Arrangeur und Plazeur
Auf dem Finanzmarkt ein Institut, das im Auftrag eines Kunden die Begebung einer Anleihe (Underwriting) sowie die Konsortialführerschaft (Lead Management) sowie unter Umständen auch die Marktpflege übernimmt. Die für diese Dienstleistungen berechnete Gebühr nennt man (auch im Deutschen) Agency Fee. – Im besonderen bei Verbriefungen ein Dienstleister, der – von einer Zweckgesellschaft ihm übergebene Asset-Backed Securities übernimmt, – deren Bonität prüft, – sie in Tranchen aufteilt, – von Rating-Agenturen (oft auf dem Weg des iteratives Entwicklungsverfahrens) einstufen lässt und dann – für die entsprechenden Wertpapiere bei möglichen Anlegern wirbt. – Siehe Bought Deal, Bruttospanne, Club Deal, Fiscal Agent, Fixed Price Reoffering-Verfahren, Flex-Klausel, Investment Banking, Kreditzusage, unwiderrufliche, Marktpflege, RatingAnpassung, Roadshow, Syndizierung, Verbriefung, Zweckgesellschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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