Ein Abkommen zwischen der Bank und einem verschuldeten Kunden über die Vorgehensweise bei der (Teil)Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten und Glattstellung eines Kontos; ein vertraglich festgelegter und in manchen Fällen – wie etwa bei von Insolvenz bedrohten Firmenkunden – auch notariell beurkundeter Schuldentilgungsplan (notarially attested debt redemption agreement). – Eine Abmachung zwischen den Gläubigern einer hochverschuldeten Firma – manchmal auch gesagt in Bezug auf einen Staat – mit dem Ziel, die Schuldenlast unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern (voluntary arrangement to restructure the debt of a company, under which payment is reduced). – Siehe Aufschub Frist, Bankrott, Einzug, Finanznot, Insolvenz, Kredit, notleidender, Kreditverlust, Liquiditätskrisenplan. Londoner Verfahren.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Konstante Tilgung, sinkende Zinsen und Tilgungsplan nachvollziehen.
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