Arrangement (arrangement, settlement)

Auch in: FR

Ein Abkommen zwischen der Bank und einem verschuldeten Kunden über die Vorgehensweise bei der (Teil)Rückzahlung seiner Verbindlichkeiten und Glattstellung eines Kontos; ein vertraglich festgelegter und in manchen Fällen – wie etwa bei von Insolvenz bedrohten Firmenkunden – auch notariell beurkundeter Schuldentilgungsplan (notarially attested debt redemption agreement). – Eine Abmachung zwischen den Gläubigern einer hochverschuldeten Firma – manchmal auch gesagt in Bezug auf einen Staat – mit dem Ziel, die Schuldenlast unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern (voluntary arrangement to restructure the debt of a company, under which payment is reduced). – Siehe Aufschub Frist, Bankrott, Einzug, Finanznot, Insolvenz, Kredit, notleidender, Kreditverlust, Liquiditätskrisenplan. Londoner Verfahren.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Arrangement (arrangement, settlement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/arrangement-arrangement-settlement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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