Äquivalenzprinzip (principle of equivalence)

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In der Geldphilosophie ein massgeblicher Begriff. Gemeint ist, dass Geld reine Form der Tauschbarkeit darstellt: es drückt die Seite, die Eigenschaft an den Dingen aus, durch die sie für den wirtschaftlichen Tauschverkehr geeignet werden. Geld entlastet dadurch grundsätzlich das menschliche Leben und trägt zur Befriedung der Gesellschaft wesentlich bei. – Siehe Actus-purus-Grundsatz, AllmachtDoktrin, Ausgangstatsache, ökonomische, Geldabschaffung, Geldfunktionen, Geldphilosophie, Geldzweck, Mammonismus, Symboltheorie, Tausch-Gutscheine, Ungüter.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Äquivalenzprinzip (principle of equivalence)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aquivalenzprinzip-principle-of-equivalence/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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