Geldzeichen (money)

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Juristischer Nebenbegriff für Geld bzw. Zahlungsmittel gesamthaft. – Alte Formen eines Zwischentauschmittels: Naturalgeld (primitive money) wie Muscheln (shell coins; Pantes = Muschelmünzen, Münzmuscheln). – Die selbst heute in hoch angesehenen Lehrbüchern vorgetragene Behauptung, Geld sei nur ein “Zeichen” (sign; Sinnbild, manchmal wird auch von “Unterpfand” gesprochen), ist offenkundig falsch. Denn der Empfänger eines vertraglich abgemachten Geldbetrags findet sich durch die Zahlung (payment; Übertragung von Kaufkraft!) voll befriedigt und erhebt gegenüber dem Zahlenden keine weiteren Ansprüche. – Siehe Actus-purus-Grundsatz, Begültigung, Geld, Geldzweck, Glattstellung, Numismatographie, Warengeld, Zahlung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldzeichen (money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldzeichen-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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