Juristischer Nebenbegriff für Geld bzw. Zahlungsmittel gesamthaft. – Alte Formen eines Zwischentauschmittels: Naturalgeld (primitive money) wie Muscheln (shell coins; Pantes = Muschelmünzen, Münzmuscheln). – Die selbst heute in hoch angesehenen Lehrbüchern vorgetragene Behauptung, Geld sei nur ein “Zeichen” (sign; Sinnbild, manchmal wird auch von “Unterpfand” gesprochen), ist offenkundig falsch. Denn der Empfänger eines vertraglich abgemachten Geldbetrags findet sich durch die Zahlung (payment; Übertragung von Kaufkraft!) voll befriedigt und erhebt gegenüber dem Zahlenden keine weiteren Ansprüche. – Siehe Actus-purus-Grundsatz, Begültigung, Geld, Geldzweck, Glattstellung, Numismatographie, Warengeld, Zahlung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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