Gegenwert (consideration)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter auf dem Finanzmarkt den in Geld gerechneten Umschlag einer Transaktion, und zwar im Regelfall vor Abzug von Gebühren (the money value of a transaction, that is the number of papers multiplied by the price, before adding commission, stamp duty, etc.). – Siehe Wert.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gegenwert (consideration)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gegenwert-consideration/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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