Früher die Gebühr für besondere Amtshandlungen eines Geistlichen, auch Kerzengeld genannt. – Ältere Bezeichnung für das Gehalt eines Beamten, auch Bestallungsgeld genannt; bestallen = hier: jemanden in eine (öffentliche) Stelle einsetzen. – Siehe Denkgeld, Kerzengeld, Memoriengeld, Messegeld, Salär, Stolgeld, Taxe.
Amtshaftsumme und Amtskaution (officeholder’s bailment): Hinterlegung in Geld oder Wertpapieren, die ein mit der Kassenführung betrauter Beamter (in älteren Dokumenten statt Beamter auch Offiziant) früher zu leisten hatte. Es sollten damit allfällige, aus der Amtsführung erwachsende Schäden gedeckt werden. Heute ist diese Haftung in der Regel durch eine Kautionsversicherung (fidelity insurance) ersetzt. – Siehe Gewährgeld, Haftgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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