Einnahmequote, öffentliche (public revenues quota)

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Die Einnahmen des Staates in Bezug zum Bruttoinlandprodukt. und nach bestimmten Regeln der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – hier vor allem Steuern, Zuflüsse aus Regalien und Konzessionen, Vermögenserträge, Entgelte, Investitionseinnahmen, Sozialversicherungsabgaben – ermittelt. Je höher die Einnahmenquote, – desto enger ist der von den Marktkräften geordnete Teil der Volkswirtschaft, – desto stärker wird der Finanzsektor dadurch beeinträchtigt und – desto schwieriger wird die Aufgabe der Zentralbank, die Masstabeigenschaft des Geldes zu sichern. – Siehe Fiskalquote, Investitionsquote. – Vgl. entsprechende Zahlen für die Eurozone im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Öffentliche Finanzen” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
Einnehmerei (agency; lottery license shop; local tax office): Eine Bankfiliale (a place of business which forms a legally dependent part of a credit institution and which conducts directly all or some of the operations inherent in the business of credit institutions); in der Schweiz früher vor allem von Niederlassungen einer Kantonalbank an kleineren Plätzen gesagt. – Ein konzessioniertes Unternehmen, das Lose einer staatlichen Lottogesellschaft vertreibt (licensed lottery collector). – In älteren Dokumenten Bezeichnung für eine örtliche Steuerbehörde; auch Amtsschaffnerei, Kassen- und Rechnungsstelle oder Kollektur genannt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einnahmequote, öffentliche (public revenues quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einnahmequote-offentliche-public-revenues-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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