In öffentlichen Haushalten eine aus den Staatseinnahmen gespeiste angehäufte Summe, um bei schwerwiegenden Störungen des gesellschaftlichen Lebens – wie Erdbeben, Massenerkrankung, Überflutung oder klimabedingtem Ernteausfall – sofort zur Verfügung zu stehen. – Siehe Eventualfonds, Härtefonds, Katastrophenrisiko, Schock, externer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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