Katastrophenfonds (catastrophe fund)

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In öffentlichen Haushalten eine aus den Staatseinnahmen gespeiste angehäufte Summe, um bei schwerwiegenden Störungen des gesellschaftlichen Lebens – wie Erdbeben, Massenerkrankung, Überflutung oder klimabedingtem Ernteausfall – sofort zur Verfügung zu stehen. – Siehe Eventualfonds, Härtefonds, Katastrophenrisiko, Schock, externer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Katastrophenfonds (catastrophe fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/katastrophenfonds-catastrophe-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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