Abfragegebühr (query charges)

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Wenn nicht anders definiert, im Finanzbereich die Aufwendungen, welche einer Bank durch die Einholung einer Bonitätsauskunft (creditworthiness information) über eine Darlehnsuchenden entstehen. Mit dieser Gebühr wird in der Regel der Kunde belastet.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abfragegebühr (query charges)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abfragegebuhr-query-charges/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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