Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee; dead contribution)

Frühere Bezeichnung für eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft – wie Zunft, Gilde, Kloster – von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. – Heute seltener gebraucht für die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler – wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte – bei Einstieg in eine Sozietät aufzubringen haben. – Im besonderen heute auch gesagt für die Aufnahmegebühr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, Vermögensgegenstände der Vereinigung – wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus – zu finanzieren. – Summe, die Senioren beim Einzug in ein Altenwohnheim (home for the eldery persons, retirement home) als Kaution oder verlorenen Zuschuss zu zahlen haben. – Siehe Depotgeld, Einstandsgeld, Krangeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee; dead contribution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einkaufgeld-buying-in-payment-admission-fee-dead-contribution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com