Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter bei einem Privatkonto (zumeist: Gehaltskonto; salary account) die Möglichkeit, in festgelegten Grenzen (Überziehungslimit; overdraft limit) das Konto zu überziehen (overdraw). Dabei werden die anfallenden Zinsen gewöhnlich tageweise berechnet und kommen in der Regel alle drei Monate zum Abzug. – Die Höhe der für den Dispositionskredit erhobenen Zinsen liegt dabei aber wesentlich höher als die Zinsen bei anderen Finanzierungswegen (financing methods). Denn der Dispositionskredit ist dazu gedacht, bei einem Privathaushalt plötzlich auftretende Engpässe wie etwa vorübergehender Verdienstausfall, Krankheit zu überbrükken und gleichsam als Liquiditätspuffer zu dienen. Für andere Zwecke stellen die Banken eine Reihe besonderer Angebote zur Verfügung. § 493 BGB enthält eine Reihe wichtiger Rechtsgrundlagen für den Überziehungskredit. – Bei Überziehung eines Kontos von Geschäftskunden spricht man eher von Kontokorrentkredit (current account advance). – Siehe Buchkredite, Epoche, Kreditkarte, Kreditlinie, Rahmenkredit, Überziehung, Überziehungsentgelt, Vorlage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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