Überziehungskredit

Überziehungskredite werden in der MFI-Zinsstatistik als Sollsalden auf laufenden Konten definiert. Die Kategorie umfasst sowohl ausdrücklich eingeräumte als auch nicht eingeräumte Dispositionskredite sowie Kontokorrentkredite. Sie unterscheidet sich vom revolvierenden Kredit durch ihre statistische Anknüpfung an den negativen Saldo eines laufenden Kontos. Im Neugeschäft werden Überziehungskredite aus Vereinfachungsgründen wie Bestände behandelt, sodass die am letzten Tag des Meldemonats bestehenden Geschäfte in die Berechnung der Durchschnittszinsen eingehen.

— Aktualisierung vom 21.08.2026: Überziehungskredite werden im Bericht als Sollsalden auf laufenden Konten definiert. Erfasst werden sowohl eingeräumte als auch nicht eingeräumte Dispositionskredite sowie Kontokorrentkredite. Der Begriff knüpft damit an eine tatsächliche oder zugelassene Kontoüberziehung an und nicht an ein gesondert ausgezahltes Raten- oder Termindarlehen. In der MFI-Zinsstatistik werden Überziehungskredite zusammen mit revolvierenden Krediten als eigene kurzfristige Kreditkategorie ausgewiesen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 161. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Überziehungskredit“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/uberziehungskredit/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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