Überziehungsentgelt (charge on overdrafts)

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Von den Banken in Rechnung gestellte Vergütung, wenn ein Kunde das vereinbarte Kreditlimit überschreitet. – Weil der Kontoinhaber mit der Überziehung in eine niedrigere Bonitätsklasse fällt, so wird ihm oft auch der Zinssatz für den Darlehnsvertrag gesamthaft erhöht, was häufig zu Beschwerden seitens des Kunden führt. – Siehe Abschlussgebühr, All-in-Fee, Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Courtage, Deduktion, Dispositionskredit, Erbschaftsgebühr, Provision, Sonderzahlung, Überziehung, Vergütung, Vorfälligkeits-Entschädigung, Ziel. – Vgl. zur Höhe der Überziehungsentgelte den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Finanzmärkte”, Unterrubrik “Zinssätze für Kredite an private Haushalte”, Spalte “Überziehungskredit” im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 65.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Überziehungsentgelt (charge on overdrafts)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/uberziehungsentgelt-charge-on-overdrafts/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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