Devisenbank (foreign exchange licensed bank)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter ein Institut, das bei vorherrschender Devisenzwangswirtschaft zum Handeln mit ausländischen Zahlungsmitteln zugelassen ist. In Deutschland bedurfte es nach dem Gesetz vom 8. Mai 1923 dazu für Privatbanken einer Erlaubnis (Konzession; permission) durch das Handelsministerium.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Devisenbank (foreign exchange licensed bank)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/devisenbank-foreign-exchange-licensed-bank/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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