Devisenvergehen (currency offence)

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Die rechtswidrige, schuldhafte Handlung gegen – die in der Regel sehr umfangreichen und bis ins Einzelne gehenden – Vorschriften in Zusammenhang mit der Devisenzwangswirtschaft. Entsprechende Verstösse wurden (gegenüber “Volksschädlingen”; pest of the people in Deutschland) und werden auch heute noch in vielem Staaten der Erde mit verhältnismässig sehr hohen Strafen einschliesslich der Hinrichtung (death penalty) geahndet. – Siehe Andienungspflicht, Devisenbank, Devisenzwangswirtschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Devisenvergehen (currency offence)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/devisenvergehen-currency-offence/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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