Devisenvorleistung (advance of funds in foreign exchange)

Die Devisenbehörde stellt einem Importeur ausländische Zahlungsmittel zum Import eines Gutes – etwa: Gold – zur Verfügung unter der Bedingung, dass er die verarbeitete Ware – etwa: Goldschmuck, Golduhren – innert eines vorgegebenen Zeitraums ins Devisenausland verkauft und die dann erlösten Devisen der Behörde abliefert. – Durch Gewährung einer entsprechenden Belassungsquote kann erreicht werden, dass durch diese Massnahme starke Anreize für den devisenbringenden Export – im Beispiel: sehr hohe wertschöpfende Verarbeitung der importierten Rohware Gold – ausgelöst werden. – Siehe Devisenfreibetragsverfahren, UnitValue-Relation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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