Devisenzuteilungsbestätigung (confirmed allocation of foreign exchange)

Auch in: EN FR

Zusage der Devisenbehörde, – eine beantragte Summe an ausländischen Zahlungsmitteln – zu einem bestimmten Zeitpunkt und – für den im Gesuch bezeichneten Zweck in der Regel für eine kommerzielle Einfuhr – bereitzustellen. Dabei muss beurteilt und entschieden werden, ob das vom Antragsteller bezeichnete Geschäft devisenpolitisch (from the foreign exchange point of view) opportun ist. – Siehe Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenvorleistung, Devisenzwangswirtschaft, Einfuhr, kommerzielle, Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, Parallelitätsangebot.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Devisenzuteilungsbestätigung (confirmed allocation of foreign exchange)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/devisenzuteilungsbestatigung-confirmed-allocation-of-foreign-exchange/ (Stand: 15.10.2022).

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