Devisenzuteilungsbestätigung (confirmed allocation of foreign exchange)

Zusage der Devisenbehörde, – eine beantragte Summe an ausländischen Zahlungsmitteln – zu einem bestimmten Zeitpunkt und – für den im Gesuch bezeichneten Zweck in der Regel für eine kommerzielle Einfuhr – bereitzustellen. Dabei muss beurteilt und entschieden werden, ob das vom Antragsteller bezeichnete Geschäft devisenpolitisch (from the foreign exchange point of view) opportun ist. – Siehe Ausfuhrprämie, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenvorleistung, Devisenzwangswirtschaft, Einfuhr, kommerzielle, Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, Parallelitätsangebot.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar