Blind Pool (so auch im Deutschen)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die Geldanlage in einen Fonds, der über die Verwendung der von den Zeichnern einbezahlten Beträge keine Auskunft gibt. Oft fehlt auch die Kontrolle über die Mittelverwendung überhaupt, und die Kapitalverwaltungsgesellschaft besitzt obendrein häufig auch keine Erlaubnis. In vielen Fällen sind die von den Anlegern einbezahlten Summen verloren. – Siehe Bankenregulierungs-Paradoxon, Cold Calling, Racheengel, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Blind Pool (so auch im Deutschen)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/blind-pool-so-auch-im-deutschen/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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