Blind Trust (so auch im Deutschen gesagt)

Ein treuhänderisch verwalteter Fonds. Dieser besorgt die Geschäfte einer Person, und zwar völlig eigenständig, also ohne dass der Begünstigte daran beteiligt ist (the beneficiary has no access to any information regarding the assets purchased and the trust is discretionarily managed by a fiduciary third party). In einen Blind Trust bringen oftmals Personen ihr Vermögen ein, die ein politisches Amt anstreben bzw. in dieses gewählt wurden. Auf diese Weise sollen deutlich erkennbar allfällige Interessenskonflikte (collision of interests) vermieden werden.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Blind Trust (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/blind-trust-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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