Zwangskurs (forced exchange)

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Um Umtausch von einer Währung in eine andere wird nicht der sich aus Angebot und Nachfrage ergebende Marktpreis zugrunde gelegt, sondern ein behördlich festgelegtes Tauschverhältnis. Vorgeschriebene Wechselkurse sind kennzeichnend für die Devisenzwangswirtschaft. – Siehe Papiergewinn, WechselkursÜberwachung, Zwangsumtausch

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zwangskurs (forced exchange)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zwangskurs-forced-exchange/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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