Zwangskapitalisierung (forced capitalisation)

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Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise aufgekommene Bezeichnung für das Eingreifen des Staates in unterkapitalisierte Institute. Diese werden dann – wie in den USA 2008 geschehen – gezwungenermassen mit Kapital vom Staat ausgestattet, was zur Folge hat, dass der Staat auch in das Management der Geldhäuser eingreift. – In Europa bevorzugt man zur Rekapitalisierung andere Wege, wie Fusionen und Übernahmen, Einbehalten von Gewinnen, Minderung der Gehälter und Boni der Bankmanager oder Unterstützung durch einen Rettungsschirm.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zwangskapitalisierung (forced capitalisation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zwangskapitalisierung-forced-capitalisation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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