Wohlverhaltensregeln (good conduct rules)

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Vom Gesetzgeber bzw. den Aufsichtsbehörden erlassene oder von Fachverbänden erarbeitete Grundsätze hinsichtlich des ordentlichen Geschäftsgebarens (proper [fair] business conduct) im Finanzsektor. – Siehe Cold Calling, Compliance, Kundenberatung, Mail Shot, Mitarbeiterleitsätze. – Vgl. für Deutschland Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 89, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 107 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S, 146 (in Bezug auf Kapitalverwaltungsgesellschaften), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 66 (in Bezug auf Wertpapierfonds) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wohlverhaltensregeln (good conduct rules)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wohlverhaltensregeln-good-conduct-rules/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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