Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)

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Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich – Schuldverschreibungen, – die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, – für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis festgestellt wird sowie – Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wertpapiere-qualifizierte-qualified-securities/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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