Allgemeine eine einmalige Zahlung, die Vermögensbesitzern (owners of wealth, property owners) auferlegt wird. – Im besonderen die Heranziehung reicher Bürger eines strauchelnden Mitgliedstaates der Eurozone, ehe die Steuerzahler anderer Mitglieder zur Kasse gebeten werden. Es sollte nicht auch der “kleine Mann” (little man, regular guy) in anderen Ländern der Eurozone für die Misswirtschaft in einem anderen Mitgliedland aufkommen, derweil die eigenen Vermögen in dem Krisenland unangetastet bleiben. – Gegen diese Abgabe wurde eingewendet, dass kaum noch jemand Geld in den Problemländern der Eurozone anlegen werden, wenn ihm bei Schieflage der Staatsfinanzen (in the case of imbalances in the public finances) eine Teilenteignung drohe. – Siehe Anleihe, Bad Bank-Problem, grundsätzliches, Bail-in, Bankenrettung, Giips-Staaten, G-Sifi, Kriegsanleihe, Pflichtwandelanleihe, Privatsektor-Beteiligung, Risikoteilung, Stopfganz-Strategie, Südfront, Umtausch-Anleihe, Verlustübernahme, persönliche, Zwangsenteignung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 52 ff. (einmalige Vermögensabgabe wird begründet; Probleme).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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