Übermut (arrogance, presumption)

Allgemein das vermessene Vertrauen eines Menschen in seine eigenen Fähigkeiten. Der Übermütige – unternimmt in leichtfertigem Selbstvertrauen mehr, als er vermag, – er missachtet dabei Hindernisse und – verschmäht fremden sachkundigen Rat. – Wie die Finanzgeschichte lehrt, sind solche unbesonnene Menschen am Ende immer gescheitert, und sie rissen oft genug ganze Unternehmen in den Abgrund. Von daher ist es durchaus richtig – obschon dies heftig beanstandet wurde -, wenn bei einem Darlehn an Firmen die Banken bzw. Auskunfteien auch die charakterlichen Fähigkeiten (character qualities) der Entscheidungsträger in einem Unternehmen bzw. die darauf bezogenen Kontrollinstanzen beurteilen. – Siehe Anlagemut, Bankkunden-Profil, Barfusspilger, Bonität, Börsenspieler, Daimonion, Fact Sheet, Geiz, Geschorener, Habsucht, Kredit, Kundendossier, Rating, Rendite-Risiko-Grundsatz, Risk Taker, Sparsamkeit, Spekulant, Wirtschaftsauskunftei.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übermut (arrogance, presumption)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubermut-arrogance-presumption/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite