Wenn nicht anders definiert die Zahlung der Sozialbehörde (local social security office) in dringenden Fällen, ehe ein Bescheid über die Höhe des Wirtschaftsgeldes ergangen ist. – Siehe Überbrückungskredit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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