Treuhandmodelle (contractual trust arrangements)

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Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter in der Finanzwelt die Ausgliederung von Rückstellungen für Pensionszahlungen von der Bilanz einer Firma auf ein Treuhandunternehmen. Dieses legt das Geld in verschiedene Finanzinstrumente an. – Siehe Outsourcing, Pensionsfonds, Rabbi-Trust. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 (zur Erlaubnispflicht).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Treuhandmodelle (contractual trust arrangements)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/treuhandmodelle-contractual-trust-arrangements/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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