Treuhandvertrag (trustee contract, trust deed)

Auch in: FR

Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften, wie etwa die Verwaltung von Vermögen, um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. – Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern (management consultant) machten. – Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhänder, Treuhandkonto, Treuhandmodelle. – Vgl. Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95, Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 206 (Rolle der Treuhänderin bei Veräusserungen).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Treuhandvertrag (trustee contract, trust deed)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/treuhandvertrag-trustee-contract-trust-deed/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite