Treuhandvertrag (trustee contract, trust deed)
Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften, wie etwa die Verwaltung von Vermögen, um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. – Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern (management consultant) machten. – Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhänder, Treuhandkonto, Treuhandmodelle. – Vgl. Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95, Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 206 (Rolle der Treuhänderin bei Veräusserungen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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