Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften, wie etwa die Verwaltung von Vermögen, um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf. – Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern (management consultant) machten. – Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhänder, Treuhandkonto, Treuhandmodelle. – Vgl. Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95, Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 206 (Rolle der Treuhänderin bei Veräusserungen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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