Treuhandkredit (trustee credit)

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In der Sprache der Aufsichtsbehörden Geld- oder Sachdarlehn, die – ein Institut aus Mitteln, die ihm ein Dritter zur Verfügung stellt, – im eigenen Namen für fremde Rechnung gewährt, – unter der Voraussetzung, das sich die Haftung des Treuhänders auf die ordnungsgemässe Verwaltung der Darlehn und die Abführung der Zins- und Tilgungsleistungen beschränkt; siehe § 1, Abs. 6 der deutschen “Grosskredit- und Millionenkreditverordnung”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Treuhandkredit (trustee credit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/treuhandkredit-trustee-credit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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