Treuhandkonto auch Anderkonto (fiduciary account)

Allgemein ein Konto, das in eigenem Namen auf fremde Rechnung treuhänderisch geführt wird (an account established at a financial institution in the name of a guardian who acts on behalf of a ward). – Im besonderen eine Termineinlage, die eine inländischen Bank von einem Kunden erhielt, und die von dieser Bank bei einem Institut im Ausland unter eigenem Namen angelegt wird. Grund für diese Verlagerung ist in der Regel, die im Inland geltende Quellensteuer auf die Erträge zu umgehen (an amount usually deposited with a domestic bank which will redeposit the sum with a third party bank in a foreign country in its own name, chiefly to eliminate withholding tax on interest). – Siehe Gehabschaftsgeld, Mündelgeld, Nominee, Treuhänder, Zinsabschlagsteuer.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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