Storno (contra entry, correction entry; payment; cancellation; stop order)

Auch in: EN PL

Die Aufhebung eines Buchungspostens durch eine Gegenbuchung anstelle des Durchstreichens. – In der älteren Finanzsprache die Begleichung einer Schuld, auch Stornierung genannt. – Die Rückgängigmachung (rescission) einer vertraglichen Vereinbarung allgemein und eines Versicherungsvertrags im besonderen. – Der Widerruf eines Auftrags an einen Makler, abgemachte Geschäfte auf ausführen. – Siehe Ausgleichsbuchung, Glattstellung, Mistrade, Stop-Auftrag, Stornoquote, Zahlung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Storno (contra entry, correction entry; payment; cancellation; stop order)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/storno-contra-entry-correction-entry-payment-cancellation-stop-order/ (Stand: 15.10.2022).

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