Stornoquote (cancellation quota)

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Wenn nicht anders definiert die aufgekündigten Versicherungs-Verträge, unterteilt nach – Frühstorno (early termination: Abgang in den ersten vierundzwanzig Monaten nach Vertragsabschluss innert des Geschäftsjahres in Prozent des mittleren Neugeschäftes [= die Hälfte des Neuzugangs im Geschäftsjahr plus die Hälfte des Neuzugangs des Vorjahres] auf der Grundlage von Monatssoll-Beiträgen der jeweiligen Versicherungsart) und – Spätstorno (late termination: Abgang nach den ersten vierundzwanzig Monaten innert des Geschäftsjahres in Prozent des Bestandes zu Beginn des Geschäftsjahres und auf Grundlage von Monats-Sollbeiträgen der jeweiligen Versicherungsart berechnet). – Die Stornoquote gilt unter anderem auch als ein Konjunktur-Indikator. – Siehe die Stornoquoten für einzelne Versicherungssparten in Deutschland ausgewiesen im jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stornoquote (cancellation quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stornoquote-cancellation-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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