Steuerzinsen (delay [penalty] interest)

Auch in: EN FR

Von der Finanzverwaltung (financial administration) eines Staates berechnete Zinsen bei rückständigen Steuern; sie stellen einen Ausgleich für die Nutzung des dem Staate zustehenden Geldes durch den säumigen Steuerpflichtigen dar. – Im einzelnen unterscheidet man Verzugszinsen (default interest), Aufschubzinsen (respite interest) und Stundungszinsen (moratorium interest). – Je höher die Steuerzinsen angesetzt werden, um so mehr Steuerschuldner (tax debtors) stellen erfahrungsgemäss ihr Konto glatt. Das deutsche Steuerzinsgesetz vom 11. August 1923 gab dem Reichsfinanzminister das Recht, über die damals zunächst festgesetzten vierundzwanzig Prozent hinaus noch weitere Zuschläge zu erheben. – Siehe Remission.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Steuerzinsen (delay [penalty] interest)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/steuerzinsen-delay-penalty-interest/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite