Steuerwettbewerb (tax competition)
Die Politik – einzelner Staaten oder – der Gliedstaaten innert eines Landes – etwa der Kantone und Gemeinden in der Schweiz, dort rechtlich erlaubt nach Artikel 129 der Bundesverfassung -, durch eine tiefe Steuerbelastung (low tax burden) juristische und natürliche Personen in das jeweilige Gebiet anzulocken. – Siehe Anwerbegeld, Steuerdumping, Steueroase, Steuersenkungs-Wettlauf.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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