Stadtschaften (municipial mortgage corporations)

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Öffentliche, zufolge staatlicher Verleihung rechtsfähige Institute (public-law institutes through state awarding), welche durch Vereinigung von – Eigentümern bebauter – oder in der Bebauung befindlicher Hausgrundstücke – oder von Erbbauberechtigten – zu dem Zweck gegründet werden, um den Mitgliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungs- und Abzahlungsdarlehn zu gewähren. Sie spielten besonders in Preussen nach 1918 eine Rolle und wurden staatlicherseits gefördert (encouraged by the Prussian state) . – Siehe Realkredit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stadtschaften (municipial mortgage corporations)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stadtschaften-municipial-mortgage-corporations/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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