Stabilitätsrat (stability council)

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In Deutschland durch Gesetz im August 2009 eingerichtetes Gremium in der Nachfolge des Finanzplanungsrates. Aufgabe des Stabilitätsrates ist es vor allem, Haushaltsnotlagen beim Bund oder einzelnen Bundesländern festzustellen und allfällige Sanierungsmassnahmen (remediation measures) vorzuschlagen. – Siehe Finanzrat, Haushaltsüberwachung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom
Oktober 2011, S. 20 ff. (ausführliche Darstellung der Aufgaben des Stabilitätsrats), Monatsbericht der EZB vom Juni 2014, S. 106 (Übersicht der Einrichtungen mit gleicher Aufgabe in der EU gemäss dem Zweierpakt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stabilitätsrat (stability council)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stabilitatsrat-stability-council/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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