Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler (inherent error of the stability and growth pact)

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Wie Kritiker von Anfang gesehen haben und die Erfahrung inzwischen bestätigte, liegen in dem 1996 beschlossenen Stabilitäts- und Wachstumspakt zwei schwere Konstruktionsfehler (constructional faults). – Die Feststellungsbefugnis (competence of ascertainment, fact finding) über einen Verstoss gegen die vereinbarten Regeln nämlich drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für das Defizit, sechzig Prozent für den Schuldenstand, liegt nicht bei einer unabhängigen übernationalen Behörde wie etwa der Europäischen Kommission in Brüssel. Vielmehr melden die nationalen Regierungen entsprechende Zahlen nach Brüssel. Das führte dazu, dass gefälschte Zahlen herausgegeben wurden, wie dies eindeutig im Falle Griechenlands geschah, das sich so bereits den Beitritt zur Europäischen Währungsunion erschlich. – Über haushaltspolitische Verfehlungen entscheidet der Ministerrat; Sünder sitzen also über Sünder zu Gericht. – Statt dessen sollte nach den Vorstellungen auch der EZB ein Sanktions-Automatismus (sanctioning mechanism) einsetzen. Sobald danach ein Mitglied die vertraglich festgelegten Höchstgrenzen überschreitet, so wird ihm vorübergehend das Stimmrecht im Ministerrat entzogen (suspension of voting rights for the country that breach budget limits) und es von Zahlungen aus EU-Kassen ausgeschlossen (adjournment of EU aid payments). – Ob es freilich hinsichtlich dieser oder ähnlicher Sanktionsmassnahmen zu einer Einigung unter den Mitgliedern der Eurozone kommen wird, scheint derzeit zumindest fraglich. – Im Regelfall fällt ein Währungsgebiet mit dem Staatsgebiet zusammen. Bei der EWU ist das jedoch nicht gegeben. Mit dem SWP hat man daher versucht, die Staatshaushalte der Mitglieder auf die Erfordernissen der Währungsunion abzustimmen. Der Grundgedanke besteht darin, die nationale Entscheidungsfreiheit in Fragen der Finanzpolitik im einzelnen nicht anzutasten. Es soll lediglich bei der Gestaltung der öffentlichen Finanzen auf für alle Mitglieder geltende Begrenzungen geachtet werden. Es muss im Interesse aller gewährleistet sein, dass sich auch jedes Mitglied an die völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung – eine solche ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt, also keine blosse Absichts-Erklärung – auch hält. – Siehe Bail-out, Defizit-Falke, Eurostat, Inverzugsetzung, Politikverzug, Schattenstaat, Semester, europäisches, Solidarität, finanzielle, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Statistikbehörde, Steuerungsrahmen, Vermögensabgabe, Vertragstreue, Währungsunion 2. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2010, S. 11 (Warnung vor Versuchen einer makroökonomischen Feinsteuerung), Monatsbericht der EZB vom September 2013, S. 113 ff. (Ergebnisse der Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes; weitere Verbesserungen sind erforderlich), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2014, S. 41 ff. (Grundsätzliches; Stand und Entwicklung in einzelnen Ländern der EWU).

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Passende Formel

Fiskalische Maastricht-Kriterien

\[q_D=\frac{D}{BIP}\cdot100,\qquad q_S=\frac{S}{BIP}\cdot100\]

Defizit- und Schuldenquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt bestimmen.

Variablen: qD Defizitquote; D gesamtstaatliches Defizit; qS Schuldenquote; S öffentlicher Schuldenstand; BIP Bruttoinlandsprodukt.

Anwendung: Für Stabilitäts- und Wachstumspakt, Maastricht-Kriterien und die europäische Haushaltsüberwachung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler (inherent error of the stability and growth pact)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stabilitats-und-wachstumspakt-grundfehler-inherent-error-of-the-stability-and-growth-pact/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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