Ein Sondervermögen mit dem Zweck, in Warenmärkte mit hoher Volatilität ausgleichend einzugreifen. Zum Schutz der Verbraucher vor allzu hohen Preisen und in einem auch der Erzeuger vor nicht-kostendeckenden Erlösen (not cost-covering proceeds) geschieht ein Markteingriff, der das Angebot mit der Nachfrage weitgehend abstimmt. Solche Fonds sind in Deutschland vor allem auf dem Agrarmarkt mit staatlicher Unterstützung eingerichtet worden, unter anderem schon 1961 bei Wein und 1971 durch Gewährung eines Startdarlehns (start-up loan) seitens des Staates auch bei Mastgeflügel. – Siehe Staatsfonds.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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