Staatsbank (state bank)

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Jedes Institut im ausschliesslichen oder mehrheitlichen Besitz der öffentlichen Hand (a bank owned by the state), wobei die Zentralbank nicht mitgezählt wird. – Siehe Förderbank, Landesbank, Siedlungskredit, Sparkasse, Staat.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatsbank (state bank)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatsbank-state-bank/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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