Staatsausgaben (public expenditure, government spending)

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Die finanzielle Aufwendungen des Staates zum Kauf von Dienstleistungen, wie z. B. Löhne für Beamte, Sachgütern wie etwa der Bau einer Schule sowie für Transferzahlungen an Privathaushalte und Unternehmen (subsiedies; Subventionen). Auch die Zinsausgaben für die Staatsschulden zählen statistisch zu den Transferzahlungen. – Siehe Ausgabenbeschränkung, öffentliche, Primärdefizit. – Die laufenden Staatsausgaben sind für das Eurogebiet ausgewiesen im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets” des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Kapitel “Öffentliche Finanzen”. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2009, S. 101 ff. (Staatsausgaben in der EU gesamthaft und ihre Gliederung nach Aufgabenbereichen; wichtige Unterscheidungen, sehr viele Übersichten; in den Fussnoten auch Literaturverweise), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2013, S. 47 ff. (staatliche Zinsausgaben in Deutschland; viele Übersichten; S. 59: Zinsausgaben in der EWU).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatsausgaben (public expenditure, government spending)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatsausgaben-public-expenditure-government-spending/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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