Staatsanleihen-Zinsdeckelung, zentralbankbewirkte (central bank-effected interest cap on government bonds)

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Im Sommer 2012 von der EZB bekanntgegebene Absicht, Zinsobergrenzen (interest rate ceilings [limits], ceiling rates, [interest] caps) für die Staatsanleihen strauchelnder Mitglieder der EWU einzuziehen. Die EZB wird in diesem Falle am Markt immer dann Papiere kaufen, wenn deren Kurse unter eine bestimmte Schwelle sinken bzw. deren Verzinsung eine bestimmte Grenze überschreitet. – Die Politik der EZB, Obergrenzen für Zinsen von Staatsanleihen festzulegen, ab deren Erreichen sie interveniert, hat leicht erkennbar eine Reihe schwerwiegender negativer Folgen. — Die Staaten werden damit von der Sanktionswirkung des Kapitalmarkts abgeschottet, was einer Einladung zu laxer Finanzpolitik gleichkommt: der Reformwille wird gelähmt und Anleger wenden sich vom Eurogebiet überhaupt ab.– Investoren werden gegen Kursverluste abgesichert, was das Anlageverhalten zugunsten von Staatsanleihen und zulasten anderer Papiere verzerrt. — Die Geldpolitik verliert ihre Unabhängigkeit gegenüber der Finanzpolitik. — Aufkäufe von Staatsanleihen durch die EZB haben grundsätzlich eine Verteilungswirkung innert der Mitgliedsländer der EWU und gehören von sich aus nicht zu einer regelgebundenen Geldpolitik. — Die EZB kann nicht unbeschränkt ausfallgefährdete Staatsanleihen in ihr Portfolio nehmen, letztlich haften ja die Mitglieder mit vorsichtiger und solider Haushaltspolitik für die Risiken, und damit steigt die Europaverdrossenheit (disenchantment with Europe: “not that Europe!”; “Europa: so nicht!”) in der Bevölkerung mit weitreichenden langfristigen Folgen. — Last not least: im EU-Vertrag (Artikel 125 AEUV) ist ausdrücklich eine Non-Bail-out-Klausel eingebaut: die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten irgendwelcher öffentlicher Stellen in den Mitgliedsländern. Die Staatsanleihen-Zinsdeckelung verstösst eindeutig gegen diese Vereinbarung. – Siehe Anmassung, zentralbankliche, Aufkäufe, zentralbankliche, Bail-out, Binnenflexibilität, Blame game, Defizit-Finanzierungsverbot, Europäischer Stabilisierungsmechanismus, Ein-StimmenPrinzip, EWU-Sprengsatz, EZB-Sündenfall, Exit, Gruppenzwang, Kindergarten-Argument, Neuro, Politikklammer, Retterei, Rettungsschirm, Schattenstaat, Schuldenclub, Siebenprozent-Grenze, Solidarität, finanzielle, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Stabilisierungsmechanismus, europäischer, Südfront, Umverteilung, zentralbankbewirkte, VerschuldungProduktivität-Verkettung, Vertragstreue, Zinsglättung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2012, S. 19 f. (jederart Finanzhilfen verschaffen nur eine Atempause, die zu Reformmassnahmen genutzt werden muss).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatsanleihen-Zinsdeckelung, zentralbankbewirkte (central bank-effected interest cap on government bonds)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatsanleihen-zinsdeckelung-zentralbankbewirkte-central-bank-effected-interest-cap-on-government-bonds/ (Stand: 15.10.2022).

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