Schussgeld (shoot impost)

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Zahlung in Bargeld, welche der Jagdherr für das zur Strekke gekommene Wild bezahlt. In vielen Ländern durch die jeweilige Jagdordnung (hunting rules) genauer festgesetzt. – In deutschen Schützenvereinen (shooting associations) die Zuwendung an den Schützenkönig (champion shot), der aus diesem Geld innert seiner Amtszeit – in der Vereinssatzung festgelegte (statutory) oder – durch Herkommen übliche (customary) Ausgaben zu leisten hat. – Siehe Abschussgeld, Jagdgeld, Wildbanngeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schussgeld (shoot impost)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schussgeld-shoot-impost/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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