Schutzaktie (cumulative voting share)

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In Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg (1918) von verschiedenen Aktiengesellschaften mit mehrfachem Stimmrecht ausgestattete Aktie mit der Absicht zu verhindern, dass heimische Gesellschaften durch Ausländer erworben werden. – Siehe Anschleichen, Anteilseigner-Kontrolle, Shark Watcher, StimmrechtDatenbank, Stimmrecht-Kriterium, Transparenz-Richtlinie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schutzaktie (cumulative voting share)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schutzaktie-cumulative-voting-share/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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