Schumpeter-Theorem (Schumpeter theorem)

Auch in: EN FR JA PL TR ZH

In einem demokratischen Parteienstaat ist es nicht möglich, auf Dauer eine Haushaltsreserve anzulegen, weil die Begehrlichkeiten der verschiedenen Interessentengruppen (lobbyists: groups that influence the public opinion, parliaments and government on behalf of special interests) zu stark sind. Dem österreichischen Nationalökonomen Joseph A. Schumpeter (1883-1950) wird die Aussage zugeschrieben: eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als eine demokratische Regierung eine Haushaltsreserve. – Siehe Härtefonds, Katastrophenfonds, Schattenstaat, Staatsschatz, Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schumpeter-Theorem (Schumpeter theorem)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schumpeter-theorem-schumpeter-theorem/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

2 Seitenaufrufe dieser Seite