In älteren Dokumenten meistens der Oberbegriff für jede regelmässige Abgabe, die den Verpflichteten unmittelbar zur Zahlung bindet. Im Gegensatz dazu werden Auflagen – in der Regel nur als Mehrzahlbegriff – in die Preise eingerechneten Abgaben genannt. – Die Terminologie ist jedoch auch in der älteren Literatur nicht einheitlich. – Siehe Auflagen, Beitrag, Gebühren, Maut.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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